Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind
a) die Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung,
b) die Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge,
c) die Wahl des Vereinsvorstandes nach §5 der Satzung,
d) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der Beitragsordnung,
e) die Genehmigung der Jahresrechnung,
f) die Entlastung des Vereinsvorstandes und des Kassenverwalters,
g) die Wahl der Kassenprüfer,
h) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
i) die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
j) Entscheidungen über die Beschwerde von Mitgliedern gegen den Ausschluss aus dem Verein,
k) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.